Meldestelle für rechtliche Verstöße
Die Graf Recke Stiftung bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung und arbeitet in allen Bereichen mit hohem Maß an Integrität. Auch bei unseren Mitarbeitenden setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und gelebt werden. Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.
Mittels unseres Beschwerdesystems stellen wir sicher, möglichst frühzeitig von (potentiellen) Gesetzesverstößen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zu erfahren. So kann die Graf Recke Stiftung geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen und mögliche Schäden für die Betroffenen, unsere Mitarbeitenden und die Gesellschaft abwenden.
Sollten Sie rechtlich unkorrektes Verhalten, Menschenrechtsverletzungen oder umweltbezogene Verstöße feststellen, wenden Sie sich bitte an unsere zentrale Meldestelle.
Eingehende Beschwerden werden vertraulich und auf Wunsch hin auch anonym behandelt. Details zur Meldestelle können Sie der Verfahrensordnung entnehmen.
Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Juli 2023 in Kraft treten. Es schützt sogenannte "Whistleblower", die auf Missstände in Unternehmen hinweisen. Die Arbeit der Stiftung und das in sie gesetzte Vertrauen verlangen höchste Integrität. Aus diesem Grunde sind Mitarbeitende dazu aufgerufen, rechtlich unkorrektes Verhalten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu benennen und so dazu beizutragen, dass ein solches Verhalten umgehend und dauerhaft korrigiert wird.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden zum ersten Mal bestimmte Sorgfaltspflichten von Unternehmen gesetzlich geregelt, die für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt erfüllt werden müssen. Als Teil dieser Verantwortung hat die Graf Recke Stiftung ein Beschwerdesystem eingerichtet, über das Mitarbeitende und Externe (Zulieferer und deren Mitarbeitenden) Verstöße gegen die Vorgaben des LkSG melden können. Hierzu zählen zum Beispiel die Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Die Strategie der Graf Recke Stiftung zur Einhaltung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist in der Grundsatzerklärung festgehalten.
Ihr Weg zur Meldestelle
Folgende Kanäle stehen zur Abgabe von Beschwerden zur Verfügung:
- webbasierte Meldestelle: https://graf-recke-stiftung.hintbox.de/
- Beschwerden können zudem postalisch oder per Hauspost an die folgende Adresse gesendet werden:
Graf Recke Stiftung
Persönlich / Vertraulich
Interne Meldestelle
Einbrunger Str. 82
40489 Düsseldorf
- Auf Wunsch der hinweisgebenden Person kann ein persönliches Gespräch geführt werden. Ein solches Gespräch ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
- Ausschließlich für Meldungen nach dem HinSchG besteht zudem die Möglichkeit, eine externe Meldung bei der externen Meldestelle des Bundesamtes für Justiz.